Viele Zutrittsbarrieren für Assistenzhundteams entstehen durch Unwissen und Missverständnisse.
Die folgenden drei Briefe können hier aufklären und Türen öffnen:
"Da rennen Sie bei mir offene Türen ein", sagte der Leiter des Referats Lebensmittelhygiene beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, als wir bei ihm anriefen. "Es ist schon lange entschieden, dass auf Assistenzhundteams die Sonderfallregelung zutrifft, und sie darum auch in Lebensmittelgeschäfte mitgenommen werden dürfen."
Das Schreiben des BMEL bewährt sich nun bundesweit. Es versichert den Verantwortlichen, dass es gegen Zutritt von gepflegten, gut ausgebildeten Assistenzhunden keine Einwände bezüglich Lebensmittelhygiene gibt.
Dr. Schwarzkopf ist Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Mitbegründer des Schwarzkopf Instituts für Hygiene und öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene. Seit über 30 Jahren als Fachmann informiert und lehrt er in punkto Hygiene, davon 28 Jahre in Fragestellungen zur Hygiene in tiergestützten Anwendungen.
Sein Schreiben bestätigt, dass es unter Beachtung einiger weniger Hygiene- und Verhaltensregeln keine Einwände gegen den Zutritt von Assistenzhundteams auch in medizinisch bzw. therapeutischen Bereichen gibt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die dreijährige Zutrittskampagne "Assistenzhund Willkommen", die von Pfotenpiloten durchgeführt wird.
In einem solidarischen Schreiben erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), warum Zutrittsrechte für Assistenzhundteams wichtig sind und von der Regierung unterstützt werden.Das Dokument enthält auch Hinweise zu den entsprechenden Gesetzen.