Gute Nachrichten! Das Referat Lebensmittelhygiene, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf Anfrage der Pfotenpiloten in einem Brief klargestellt, dass Assistenzhunde nicht im Konflikt zum EU-Lebensmittelhygienerecht stehen.
Dieser Brief räumt in klaren Worten mit dem Missverständnis auf, Assistenzhunde wären aufgrund der EU-Lebensmittelhygieneverordnung in Bereichen, die Lebensmittel anbieten, nicht erlaubt.
Ein wichtiges Dokument für alle Assistenzhundteams!